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1299. Juni 17. Ratibor.

XV kal. Jul.

Premizlius, Herzog von Ratibor, urkundet, dass er für seine besonders geliebte Stadt Ratibor, entsprechend den fünf Sinnen, welche den menschlichen Körper regieren, die fünf erprobtesten Männer zu Consuln erwählt habe zur Aufsicht über Mass und Gewicht, Kauf und Verkauf, Bau und Ausbesserung von Mauern und Brücken, die Leitung der Künste und Gewerbe sowie für Alles, was die Sicherheit, den Wohlstand, die Ehre der Stadt und ihres Gebietes angeht, doch so, dass jedes Jahr am Trinitatisfest die abgehenden Consuln nostro requisito si opus fuerit consilio fünf neue und sieben Schöffen wählen sollen, welchen fünf Consuln der Herzog gleichsam als Sechster beizustehen verspricht und auch allen seinen Beamten und sonst Jedermann Unterstützung der Consuln zur Pflicht macht. Jeder Rathschlag zur Aenderung oder Cassirung dieses Privilegs soll mit einer halben Mark Goldes gebüsst werden.

Z.: die Ritter Stoygnevus Kast. von Ratibor, Thomas herzogl. Hofrichter, Sandko Unterrichter, Jak. v. Langa, Richold Untertruchsess v. Ratibor sowie Tilzo Canon. zum h. Thomas, die Pfarrer Nik. v. St. Nikolaus (Altendorf bei Ratibor), Adam v. Syrota (Schierot bei Gleiwitz), Jesko v. Rybnik herzogl. Kapläne. Ausgef. durch den herzogl. Kaplan Jesco, Pfarrer von Vladislavia (Loslau).


Abgedr. bei Tzschoppe und Stenzel 438 aus einem Transsumte v. 1575. Das Orig. ist nach einer Erklärung des Magistrates zu Ratibor (1885, März 11) nicht mehr vorhanden.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.